

Die Ratenschutzversicherung übernimmt die laufenden Finanzierungsraten ab der zweiten fälligen Monatsrate nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Im Höchstfall 120.000 EUR pro Vertrag.**
Die Laufzeit richtet sich nach der vereinbarten Dauer des Finanzierungsvertrags. Gültig für Privatkunden und juristische Personen zwischen 18 und 63 Jahren.***
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